Brandschutzbedarfsplan von Kölner Finanzausschuss auf unbestimmte Zeit verschoben

Der geltende Brandschutzbedarfsplan aus 1996 ist völlig veraltet, so dass der neue Plan dringend umgesetzt werden muss.

Bitte lassen Sie uns nicht allein und unterzeichnen die folgende Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/brandschutzbedarfsplan-stadt-koeln-jetzt-umsetzen

Zum weiteren Hintergrund:

Sowohl das bis zum 31.12.2015 gültige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW (FSHG) als auch das Nachfolgegesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichten die Gemeinden als Träger des Feuerschutzes zur Aufstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen.

Seit 2014 wurde intensiv daran gearbeitet, den bestehenden Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahre 1996 anzupassen an die Entwicklungen im Bereich Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz.

Der aktuelle Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes beschreibt zwingend notwendige Umsetzungen für den Bereich der Feuerwehr Köln im ehrenamtlichen und im hauptberuflichen Bereich.

Explizit vorgesehen ist unter anderem eine Stärkung des Ehrenamtes. Diese soll auch damit erreicht werden, dass eine personelle Stärkung der rückwärtigen Servicebereiche durchgeführt wird, um schneller als heute beispielsweise notwendige Ausgaben von Bekleidung und Gerätschaften an die Freiwillige Feuerwehr sicherzustellen. Weiterhin soll durch weitere unterstützende Maßnahmen das Ehrenamt nicht nur im derzeitigen Status erhalten bleiben sondern perspektivisch auch ausgebaut werden.

Im Bereich der Berufsfeuerwehr war mit dem Brandschutzbedarfsplan u.a. vorgesehen, die Feuerwachen Lövenich und Ostheim jeweils mit einem Tanklöschfahrzeug auszustatten. Damit könnten diese Feuerwachen in Löschzugstärke ausrücken und damit die Schutzziele auch in diesen Wachbezirken einhalten. Weiterhin wäre mit dem Tanklöschfahrzeug auch direkt der notwendige Sicherheitstrupp vor Ort, um z.B. bei Atemschutzunfällen von eigenen Kräfte sofort intervenieren zu können.

Weiterhin sollte mit dem Brandschutzbedarfsplan der Personalausfallfaktor den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Über den Personalausfallfaktor wird festgelegt, wie viele Stellen pro Einsatzfunktion erforderlich sind.

Der Personalausfallfaktor errechnet sich aus Abwesenheitszeiten durch Lehrgänge, Krankheiten,Kuraufenthalten und auch der Gewährung der gesetzlich verankerten Elternzeit. Diese Möglichkeit gab es zur Zeit des Brandschutzbedarfsplanes von 1996 noch nicht. Mit dieser Anpassung wird auch dem gestiegenen Altersdurchschnitt des Einsatzpersonals Rechnung getragen.

Nachdem im Jahre 2014 seitens der Politik die Forderung aufgestellt wurde, den vom Amt 37 erstellten Bedarfsplan von einem externen Gutachter überprüfen zu lassen, wurde dieses im vergangenen Jahr von einem renommierten Gutachterbüro durchgeführt. Der Gutachter bestätigte den aufgestellten Brandschutzbedarfsplan in weiten Teilen und attestierte der Feuerwehr Köln eine sachgerechte und maßvolle Herangehensweise.

Nachdem die Oberbürgermeisterin mit ihrer Unterschrift den Brandschutzbedarfsplan bereits im Mai in die politischen Beratungen gegeben hat, hat sich in den vergangenen Tagen abgezeichnet, dass der Brandschutzbedarfsplan aufgrund des Votums der CDU-Grünen und FDP-Mehrheit im Finanzausschusses den Rat in der nächsten Sitzung nicht erreichen wird.

Außerdem wurden von den beantragten Mitteln in Höhe von 6,3 Mio € lediglich 1,3 Mio € freigegeben.

Die im Brandschutzbedarfsplan beschriebenen Maßnahmen können daher nicht so zeitnah umgesetzt werden, wie dieses ursprünglich vorgesehen war.

Diese Entwicklung betrifft auch die Freiwilligen Feuerwehren, denn die Förderung des Ehrenamts war ausdrücklich im neuen Brandschutzbedarfsplan vorgesehen. Die Löschgruppe Rodenkirchen hätte mit ihren mindestens 20 Jahre alten Großfahrzeuge und ihrer maroden Wache hierunter besonders zu leiden.